Revision

Revision

Die Bearbeitung von Revisionen bildet eines der Kernkompetenzen von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Pantea Farahzadi.

Wurden Sie vor dem Landgericht verurteilt, bleibt Ihnen nur die Revision, um das Urteil anzugreifen. Die Revision im Strafrecht bietet Ihnen jedoch – im Gegensatz zur Berufung – keine neue Tatsacheninstanz, d.h. es werden nicht erneut die tatsächlichen Umstände Ihres Falles im Rahmen einer Beweisaufnahme untersucht. Das Revisionsgericht prüft allein, ob das Urteil materiell-rechtlich richtig und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Hierbei spielen die Verteidigungshandlungen Ihrer Strafverteidiger im Rahmen der Hauptverhandlung für die Erfolgsaussichten Ihrer Revision eine maßgebliche Rolle.

 

Das Revisionsverfahren ist ein anspruchsvolles und komplexes Verfahren. Hierbei sind insbesondere die hohen Anforderungen an den förmlichen Vortrag und der Begründung der Revision zu beachten. Bereits kleinste Fehler des Revisionsanwaltes führen zur Unzulässigkeit der Revision, weshalb die Erfolgsquote bei Revisionen (unter 5%) sehr gering ist.

 

Unser Anspruch ist es, Rechtsfehler in Ihrem Urteil aufzudecken und diese formwirksam gegenüber dem OLG oder dem BGH vorzubringen mit dem Ziel, ein gegen Sie ergangenes Urteil aufzuheben oder Ihnen gar zu einem Freispruch zu verhelfen.

 

Rechtsanwältin Pantea Farahzadi verteidigt Sie bundesweit in der Revision im Strafrecht. Sie können uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.