Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (insbesondere Betrugs- und Untreuedelikte)

Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

(insbesondere Betrugs- und Untreuedelikte)

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe im Kontext mit der Teilnahme am Wirtschaftsleben wie u.a. Betrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Bestechung und Bestechlichkeit, Insolvenzverschleppung sowie hieraus resultierende Nebenfolgen wie insbesondere die Einziehung, sowie die Vorfeldbetreuung im Bereich individueller Compliance oder die Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen (internal investigations).

 

Im Bereich des Arbeitsstrafrechts geht es um die spezielle Materie des Strafrechts für Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche. Es umfasst als Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts alle spezifischen arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen. Neben Straftatbeständen, wie u.a. das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§266a STGB) treten Tatbestände im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung (ins. Ausländerbeschäftigung nach § 404 SGB III) und Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach dem Schwarzarbeits-Gesetz immer weiter in den Fokus der Ermittlungsbehörden.